Aktuelles

Gebäudeenergiegesetz zum 1.01.24 geändert

Am 1.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführt - in Kraft getreten, weitere Änderungen erfolgten zum 1. Januar 2023 und 2024. Einige dieser Änderungen haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:

Obligatorische Dämmmassnahmen

Wenn bei Wohngebäuden mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, dürfen die betroffenen Flächen des gesamten Außenbauteis die U-Werte der Anlage 7 GEG nicht überschreiten. Das bedeutet z.B. bei einer Erneuerung von mehr als 10 % des Außenputzes, daß auf der gesamten betroffenen Außenwandfläche eine entsprechende Wärmedämmung angebracht werden muß!

kostenlose energieberatung

Beim Verkauf, bei der Instandsetzung von Bauteilen - wie vorstehend beschrieben - und bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern muß ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieausweisaussteller durchgeführt werden, wenn dieses Beratungsgespräch unentgeltlich angeboten wird.

Erneuerung fossil betriebener Heizungen

Neben einigen Änderungen in Detailfragen schreibt die aktuelle GEG-Novelle vor, daß neue Gas- oder Ölheizungen - zunächst nur in Neubaugebieten - ab dem 1.01.2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit der Nutzung von Biomethan. Für Bestandsgebäude gibt es allerdings Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen, das bedeutet: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern werden neu einzubauende Heizungen - z.B. wenn ein irreparabler Defekt vorliegt (Heizungshavarie) - mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt das spätestens nach dem 30.06.2028.

Analyse - Konzept - Sanierung

  • Energieausweis Bedarf im Zielzustand
  • BAFA Vor Ort Beratung mit iSFP
  • Bodendämmung XPS unter Bodenplatte
  • Wärmedämmverbundsystem U 0,32 W/qmK
  • Fensteranschluß mit Luftdichtheitsfolie an WDVS
  • Haustüranschluss mit Luftdichtheitsfolie
  • Dachaufbau mit U Wert von 0,12 W/qmK
Eine erste telefonische Beratung ist für Sie immer kostenlos, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) erfolgt dann am besten über die staatlich geförderte BAFA-Vor-Ort-Energieberatung (EBW); diese beinhaltet die energetische Gebäude-Analyse im Ist-Zustand, auf Ihre Wünsche zugeschnittene Sanierungskonzepte mit Kostenschätzung und unter Berücksichtigung staatlicher Fördermöglichkeiten, Ihre Kosten betragen - unter Berücksichtigung der staatlichen BAFA-Förderung von 1300 € bzw. 1700 € - beim 1-/ 2-Familienhaus 325 € bzw. bei Wohngebäuden mit bis zu 6 Wohnungen ab 425 € inclusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
Bei Vermietung und Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ist bereits bei der Objektbesichtigung die Vorlage des Gebäude Energieausweises, bei Immobilienanzeigen diverse energetische Pflichtangaben vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen kurzfristig - mit und ohne Ortstermin - einen rechtsicheren Energieausweis aus, die Kosten betragen beim Ein-/ Zweifamilienhaus Alles in Allem 395 €, bei Wohngebäuden mit bis zu 6 Wohnungen ab 425 € inclusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
Gemäß § 35c EStG kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sind. Wird diese durch einen BAFA-Energieberater ausgestellt, können neben den Fachunternehmer- Kosten - auch die Kosten für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung des BAFA-Energieberaters angesetzt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz GEG sieht bei Härtefällen - insbesondere wenn Bestimmungen des GEG zu unwirtschaftlichen Sanierungsanforderungen führen - die Mitwirkung eines Sachverständigen vor. Hinsichtlich einer dann auszustellenden Bescheinigung für Härtefall-Befreiungen gemäß AVEn / GEG beraten wir Sie gerne und kostenlos.

Unsere Leistungen

Energieberatung

BAFA Vor-Ort-Energie-Beratung, gebäudespezifische Problemlösungen, individueller Sanierungsfahrplan.

Energieausweis

Energiebedarfsausweis mit und ohne Ortstermin, enthält kurze Modernisierungsempfehlungen.

Bescheinigung EStG

Bescheinigung nach § 35c EStG zur Erlangung von Steuerermäßigungen bei der energetischen Sanierung.

Härtefall-Befreiung

Bescheinigung des Sachverständigen für Härtefall-Befreiungen gemäß den Bestimmungen von GEG und AVEn.

Über uns

Energieausweis
Architekt und EnergieeffizienzExperte

Seit vielen Jahren sind wir in Planung und Realisierung von Wohngebäuden tätig, kundennah und zuverlässig, unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz und nachhaltigem Bauen.

BAFA-Vor-Ort-Energieberater

Vor-Ort-Gutachten oder einen "individuellen Sanierungs-Fahr-Plan iSFP" erstellen wir praxisorientiert und BAFA-gefördert mit zwei Vor-Ort-Beratungsterminen.

Sachverständiger AVEn GEG

Das Gebäudeenergiegesetz sieht bei Härtefällen die Mitwirkung des Sachverständigen vor, wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne.

Kurz-Referenz

Einfamilienhaus Taufkirchen

RMH Taufkirchen

Sanierung von Reihenmittelhäusern mit KfW - Einzelmaßnahmen: Dach, Fenster, Heizung schon saniert, Dämmung der Außenwände, Erneuerung der Haustür mit Vordach

Sanierung eines Mehrfamlienhauses zum KfW-Effizienzhaus 100: Flachdachdämmung, Fenstertausch, Wärmedämmverbundsystem und Einbau einer neuen Brennwertheizung.

Wohnanlage Ismaning

Mehrfamilenhaus in Ismaning

Auf unserer Seite "Referenzen" können Sie weitere unserer abgeschlossenen Projekte aufrufen.

Sie finden dort eine Bildergalerie einiger, abgeschlossener und KfW-geförderter Projekte - vom Reihenmittelhaus über ein dörflich, idyllisches Einfamilienhaus, kleinere Mehrfamilienhäuser, Mehrfamilienhaus mit Geschäftsräumen bis zur großstädtischen Wohnanlage - mit Hinweisen zur baulichen Ausführung, dem erreichten KfW-Effizienzhausstandard und der staatlichen Förderung, mit einem Mausklick können Sie die Fotos mit Beschreibungen vergrößern (Abb./Fotos auf dieser Seite: Quelle: Eigene, außer Abb. iSFP Diashow oben Quelle: dena iSFP-Handbuch).

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