BAFA Vorort-Energieberatung

Die qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt, soll Immobilienbesitzern mit zwei Vorort-Beratungs terminen einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Zunächst werden der Ist-Zustand von Gebäude, der Anlagentechnik und der Energiebedarf analysiert, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sanierungskonzepte erstellt mit geschätzten Sanierungskosten unter Berücksichtigung staatlicher Fördermöglichkeiten - die seit 2020 mit der steuerlichen Förderung und in 2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG noch breiter aufgestellt sind mit deutlich höheren Zuschüssen. Auf Wunsch beinhaltet das Beratungspaket auch einen Bedarfsenergieausweis, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - übernimmt bis zu 80% der Kosten, bei 1-/2-Familienhäusern 1300 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 1700 €, wir bieten diese BAFA-Vorort-Beratung zum "Mindestsatz" von 325 € beim 1-/2-Familienhaus, ab 425 € bei Wohngebäuden mit bis zu 6 Wohnungen inclusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer an..

Gesamt Sanierung

Kostenübersicht

BAFA-Beratung

1-/2-Familienhaus ab 325 €, bis 6 Wohnungen ab 425 €.

iSFP

1-/2-Familienhaus ab 325 €, bis 6 Wohnungen ab 425 €.

Architekt

Weitergehende Architekten leistungen nach Vereinbarung.

individueller Sanierungsfahrplan

Die in o.a. BAFA-Vorort-Energieberatung empfohlenen Maßnahmen können auch in Form eines - sogenannten - individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt werden, hier werden Ihnen die Sanierungsmaßnahmen über das Mittel der farblichen grafischen Darstellung übersichtlich präsentiert. So können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes vom energetischen Ausgangszustand nach Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.

Kostenloses Beratungsgespräch

Bei wesentlichen baulichen Renovierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern muss nun ein „informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis“ nach § 48 Gebäudeenergiegesetz mit einem Energieausweisaussteller stattfinden, der Energieberater kann frei gewählt werden.

schrittweise Sanierung

© 2002-2023 Energiepass-sofort.de by Ingenieurbüro Karl Heinz Westhof. Alle Rechte vorbehalten.