Energieberatung für Wohngebäude

Die qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude (EBW), deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt, in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP Abb. rechts Quelle: dena iSFP-Handbuch) soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Zunächst werden nach einem Ortstermin der Ist-Zustand von Gebäude und der Anlagentechnik festgestellt und der Energiebedarf im Ist-Zustand analysiert, ein, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Sanierungskonzept in Form eines iSFP erstellt mit geschätzten Sanierungskosten unter Berücksichtigung staatlicher Fördermöglichkeiten. Auf Wunsch des Beratenen beinhaltet das Beratungspaket auch einen Bedarfsenergieausweis, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - übernimmt bis zu 80% der Kosten, bei 1-/2-Familienhäusern 1300 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 1700 €, wir bieten diese BAFA-Vorort-Beratung zum "Mindestsatz" von 325 € beim 1-/2-Familienhaus, ab 425 € bei Wohngebäuden mit bis zu 6 Wohnungen inclusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer an.

EBW BAFA mit iSFP

Kostenübersicht

BAFA-Beratung

1-/2-Familienhaus ab 325 €, bis 6 Wohnungen ab 425 €.

iSFP

1-/2-Familienhaus ab 325 €, bis 6 Wohnungen ab 425 €.

Architekt

Weitergehende Architekten leistungen nach Vereinbarung.

individueller Sanierungsfahrplan

Die in o.a. BAFA-Vorort-Energieberatung empfohlenen Maßnahmen (Abb. rechts Quelle: Eigene) werden seit Juli 2023 auschließlich in Form eines - sogenannten - individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt werden, hier werden Ihnen die Sanierungsmaßnahmen über das Mittel der farblichen grafischen Darstellung übersichtlich präsentiert. So können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes vom energetischen Ausgangszustand nach Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.

Kostenloses Beratungsgespräch

Bei Eigentümerwechsel und bestimmten Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern sieht das Gebäudeenergiegesetz GEG in § 80 eine verpflichtende Beratung zum zu erstellenden Energieausweis vor, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Diese Beratung kann auch telefonisch erfolgen, wir bieten diese Leistung unentgeltlich an.

schrittweise Sanierung

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