Steuerliche Förderung EStG
In der BAFA-Vor-Ort-Energieberatung wird die neue umfangreiche Förderland- schaft kurz und auf Ihren Einzelfall zugeschnitten dargestellt: die "Bundes- förderung für
effiziente Gebäude" (BEG) unterstützt Sie bei der Sanierung des mind. 5 Jahre alten Gebäudes - sowohl bei Einzelmaßnahmen alsauch beim Effizienzhaus mit deutlich höheren Investitions- und Tilgungszuschüssen bis zu
45 % der förderfähigen Kosten. Seit 2020 können BürgerInnen, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem, mind. 10 Jahre altem Wohneigen- tum vornehmen, 20 % der Aufwendungen - max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt
- verteilt über drei Jahre in der Einkommensteuererklärung geltend machen, der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Für die Beantragung beim BAFA (Investitionszuschuß Eigenkapital Einzelmaßnahmen)
und bei der KfW (Tilgungs- zuschuß Kredit Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser) benötigen Sie einen EE-Experten, die Bescheinigung für die Steuererklärung, dass alle Anforderungen erfüllt sind, kann
von einem BAFA-Energieberater ausgestellt werden.