Am 1.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführt - in Kraft getreten, die Änderungen zum bisher geltenden Recht erfolgten eher im Detail. Einige relevante Änderungen haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:
Wenn bei Wohngebäuden mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, dürfen die betroffenen Flächen des gesamten Außenbauteis die U-Werte der Anlage 7 GEG nicht überschreiten. Das bedeutet z.B. bei einer Erneuerung von mehr als 10 % des Außenputzes, daß auf der gesamten betroffenen Außenwandfläche eine entsprechende Wärmedämmung angebracht werden muß!
Beim Verkauf, bei der Instandsetzung von Bauteilen - wie vorstehend beschrieben - und bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern muß ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieausweisaussteller durchgeführt werden, wenn dieses Beratungsgespräch unentgeltlich angeboten wird.
Gleichzeitig wurden im neuen "Bundesprogramm für energieeffiziente Gebäude" (BEG) verschiedene zusätzliche und neue Fördermaßnahmen eingeführt: die energetische Gebäudesanierung wird nun auch steuerlich gefördert, bei der Heizungserneuerung und bei baulichen Einzelmaßnahmen durch BAFA-Zuschüsse oder steuerliche Absetzbarkeit und die KfW-Investitions- und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau wurden deutlich erhöht.
BAFA Vor-Ort-Energie-Beratung, gebäudespezifische Problemlösungen, individueller Sanierungsfahrplan.
Energiebedarfsausweis mit und ohne Ortstermin, enthält kurze Modernisierungsempfehlungen.
Bescheinigung nach § 35c EStG zur Erlangung von Steuerermäßigungen bei der energetischen Sanierung.
Bescheinigung des Sachverständigen für Härtefall-Befreiungen gemäß den Bestimmungen von GEG und AVEn.
Seit vielen Jahren sind wir in Planung und Realisierung von Wohngebäuden tätig, kundennah und zuverlässig, unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz und nachhaltigem Bauen.
Vor-Ort-Gutachten oder einen "individuellen Sanierungs-Fahr-Plan iSFP" erstellen wir praxisorientiert und BAFA-gefördert mit zwei Vor-Ort-Beratungsterminen.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht bei Härtefällen die Mitwirkung des Sachverständigen vor, wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne.
Sanierung von Reihenmittelhäusern mit KfW - Einzelmaßnahmen: Dach, Fenster, Heizung schon saniert, Dämmung der Außenwände, Erneuerung der Haustür mit Vordach
Sanierung eines Mehrfamlienhauses zum KfW-Effizienzhaus 100: Flachdachdämmung, Fenstertausch, Wärmedämmverbundsystem und Einbau einer neuen Brennwertheizung.
Sie finden dort eine Bildergalerie einiger, abgeschlossener und KfW-geförderter Projekte - vom Reihenmittelhaus über ein dörflich, idyllisches Einfamilienhaus, kleinere Mehrfamilienhäuser, Mehrfamilienhaus mit Geschäftsräumen bis zur großstädtischen Wohnanlage - mit Hinweisen zur baulichen Ausführung, dem erreichten KfW-Effizienzhausstandard und der staatlichen Förderung, mit einem Mausklick können Sie die Fotos mit Beschreibungen vergrößern.
© 2002-2022 Energiepass-sofort.de by Ingenieurbüro Karl Heinz Westhof. Alle Rechte vorbehalten.